windeln.de: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt
Nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die windeln.de SE hat das zuständige Amtsgericht in München nun den vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt: Bestellt wurde Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Zudem wurde am Montag durch das Amtsgericht in München die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des börsennotierten Konzerns angeordnet.
Zuvor hatte das Unternehmen über Monate vergeblich versucht, eine Kapitalerhöhung mit Hilfe chinesischer Investoren durchzuführen - wir berichteten ausführlich. „Das erste Halbjahr 2022 war durchwachsen. Das Unternehmen konnte aber das bereinigte Ergebnis verbessern. Der eingeschlagene Kurs der Kosteneinsparungen zeigte Wirkung, aber leider konnten wir die notwendige Kapitalerhöhung nicht durchführen. Die Antragstellung war daher unumgänglich”, sagt Bastian Salewsky, seit April 2022 CEO der Gesellschaft.
„Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Der Onlineshop soll in wenigen Tagen nach Abschluss der Wartungsarbeiten wieder geöffnet sein, danach können die Kunden ihre Bestellungen über die Onlineshops in Deutschland, der Schweiz und China ohne Einschränkungen aufgeben”, kündigt windeln.de (WKN: WNDL30, ISIN: DE000WNDL300, Chart, News) heute an. Ziel sei es, einen Investor zu finden.
Ob dieser gefunden wird, bleibt abzuwarten - zudem ist fraglich, ob sich ein Investor für eine Übernahme der SE interessiert und damit Aktien von windeln.de übernehmen müsste, oder lediglich Assets aus dem Unternehmen herauskauft. In der Regel passiert in Insolvenzverfahren letzteres, was für die Aktionäre dann nahezu immer den Totalverlust bedeutet.